Sportschützen Schwanden INDOOR-SCHIESSANLAGE Schwanden 64, Postfach 203 3054 Schüpfen Tel. 031 879 22 50 Fax 031 879 22 81 info@isa-sks.ch |
für
dringende Kontakte Hotline (bitte Bedingungen unter Administration beachten) |
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News | Öffnungszeiten | Wettkampf | Regeln | Administration |
Formularsammlung Gesuch Waffenerwerbsschein Waffengesetz Waffenverordnung Schriftlicher Vertrag MBK Antragsformular Merkblatt Munitionserwerb Merkblatt ausländische Staaten Merkblatt Transport Merkblatt Erster Besuch ISA Check-In-Card zum vorausfüllen |
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Es gelten folgende Regelungen: - Statuten der Sportschützen Schwanden nach ZGB - Sicherheitsvorschriften der ISA - Waffengesetz und Waffenverordnung - Regelwerke des VBS über das ausserdienstliche Schiesswesen - Merkblätter und Anschläge in der ISA - Anordnungen der diensthabenden Schützenmeister - allfällige Wettkampfreglemente |
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Besitz- und Schiessverbot für
Angehörige bestimmter Staaten Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir mit Inkrafttreten der Schengener Regelwerke ebenfalls mit dem Vollzug folgender gesetzlicher Regelung konfrontiert sind: Verbot für Angehörige bestimmter Staaten Art. 12 (WV) oder (Art. 7 WG) 1 Der Erwerb, der Besitz, das Anbieten, das Vermitteln und die Übertragung von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sowie das Tragen von Waffen und das Schiessen mit Feuerwaffen sind Angehörigen folgender Staaten verboten: a. Serbien; b. ...; c. Bosnien und Herzegowina; d. Kosovo; e. ...; f. Mazedonien; g. Türkei; h. Sri Lanka; i. Algerien; j. Albanien. Wir sind verpflichtet und bestrebt dieses Gesetz einzuhalten und bitten um entsprechendes Verständnis, wenn wir weder in der Lage sind noch die Möglichkeit haben Ausnahmen zuzulassen. Gesuche zur Prüfung von Ausnahmebewilligungen, sind bei der zuständigen Kantonspolizei des Wohnortes (jeweils Fachbereich Waffen) einzureichen. |
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Zugelassene
Personenkreise: Unsere Anlage steht während den Öffnungszeiten folgenden Personen zur Verfügung: - Nichtmitglieder - Mitglieder - Sportschützen - Privat- und Gelegenheitsschützen (ab 18 Jahren) - Jugendliche ab 10 Jahre in Begleitung Erwachsener - Berufswaffenträger (Police, Security, Armee, uam.) - Prüfungskandidaten Waffentragbewilligung der Kantonspolizei Bern (WTB) - Jungschützen unter Aufsicht des Jungschützenleiters - Combatschützen (DSS) unter Anleitung des Range Officers DSS - Kursteilnehmer und Aufsicht eines Instruktors oder Kursleiters - Personen welche nicht nach WV Art. 12 ausgenommen sind Andere Organisationen und Interessenskreise auf Anfrage. Für Ausbildungen und Trainings ausserhalb der Öffnungszeiten kann unter Aufsicht die Anlage geöffnet werden. Ebenso für Privatanlässe (Firmenfeiern, etc.). Jeder Schütze verpflichtet sich beim Schiessen in der INDOOR-SCHIESSANLAGE über eine beitragsbezahlte und gültige Privathaftpflichtversicherung zu verfügen. |
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Mitgliedschaften Bei uns sind sowohl Mitglieder, als auch Nichtmitglieder zum Schiessbetrieb eingeladen. Mitglieder haben zusätzlich die preislichen und organisatorischen Vorzüge des Vereines Sportschützen Schwanden. Passivmitgliedschaft ALUMINIUM Die Kategorie ALUMINIUM steht allen Freunden und Gönnern der Sportschützen Schwanden offen. In dieser Kategorie sind Sie an der HV teilnahme-, jedoch nicht stimmberechtigt. 3 Tagesbeiträge sind gratis. Kosten CHF 60.-- / Jahr Aktivmitgliedschaft BRONZE Die Grundkategorie BRONZE steht allen Schützen der ISA offen. „Bronze-Mitglieder“ sind an der HV teilnahme- und stimmberechtigt. Sie erhalten alle zwei Jahre einen WES durch die ISA bezahlt. Sämtliche Tagesbeiträge sind gratis (der Rest ist kostenpflichtig). Kosten CHF 230.-- / Jahr Aktivmitgliedschaft SILBER Die Kategorie SILBER steht für „Light“-Budgets. Dafür auch nur schlanke Leistungen. „Silber-Mitglieder“ sind an der HV teilnahme- und stimmberechtigt. Sie erhalten alle zwei Jahre einen WES durch die ISA bezahlt. Sämtliche Tagesbeiträge und maximal 1 Jeton pro Tag sind gratis (zusätzliche Jeton pro Tag und der Rest ist kostenpflichtig). Kosten CHF 450.-- / Jahr Aktivmitgliedschaft GOLD Die Kategorie GOLD steht für gehobenere Bedürfnisse allen Schützen der ISA offen. „Gold-Mitglieder“ sind an der HV teilnahme- und stimmberechtigt. Sie erhalten alle zwei Jahre einen WES durch die ISA bezahlt. Sämtliche Tagesbeiträge, die Jeton unbeschränkt, die Mietwaffen, die internen Wettkampfgebühren und das SG-Sommertraining ist gratis. Kosten CHF 590.-- / Jahr Aktivmitgliedschaft PLATIN Die Kategorie PLATIN steht für höchste Bedürfnisse allen Schützen der ISA offen. „Platin-Mitglieder“ sind an der HV teilnahme- und stimmberechtigt. Sie erhalten alle zwei Jahre einen WES durch die ISA bezahlt. Sämtliche Tagesbeiträge, die Jeton unbeschränkt, die Mietwaffen, die internen Wettkampfgebühren und das SG-Sommertraining ist gratis. Das DSS-Training und ein Schliessfach ist zusätzlich (zu Gold) gratis. Kosten CHF 990.-- / Jahr Mitglieder der Kategorie GOLD und PLATIN erhalten auf Wunsch die SSV-Lizenz kostenlos und haben die Möglichkeit pro Jahr 5 Gäste auf der Bahn auf welcher sie selber schiessen, einzuladen (Tagesbeitrag bleibt für den Gast kostenpflichtig). Mitglieder der Kategorie BRONZE und SILBER erhalten auf Wunsch die SSV-Lizenz kostenpflichtig. Waffenbesitzern, Sammlern, Schützen und Berufswaffenträgern empfehlen wir – in Zusammenhang mit den Gesetzesänderungen nach "Schengen" – eine Antrag Mitgliedschaft Übersicht Mitgliederleistungen |
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Gesetzliche Neuregelung des Munitionskaufs
nach "Schengen" bzw. nach der neuen Waffengesetzgebung seit 12. Dezember 2008 Seit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes bzw. der neuen Waffenverordnung nach der Richtlinie von Schengen wird der Munitionshandel gemäss Art. 15/16 WG und Art. 24 WV wie folgt geregelt: Art. 24 WV (Art. 15 und 16 WG) 1 Wird Munition oder werden Munitionsbestandteile für eine Waffe übertragen, so muss die übertragende Person darauf achten, dass der Übertragung kein Hinderungsgrund nach Artikel 8 Absatz 2 WG entgegensteht. 2 Die übertragende Person darf davon ausgehen, dass kein Hinderungsgrund gegeben ist, wenn: a. kein gegenteiliger Hinweis vorliegt; und b. die erwerbende Person für die Waffe eine Ausnahmebewilligung oder einen Waffenerwerbsschein, die oder der ihr 3 Muss die übertragende Person aufgrund der Umstände daran zweifeln, dass die Voraussetzungen für die Übertragung erfüllt sind, so muss sie von der erwerbenden Person einen Auszug aus dem schweizerischen Strafregister, der höchstens 3 Monate vor der Übertragung ausgestellt wurde, oder mit dem schriftlichen Einverständnis der erwerbenden Person die erforderlichen Informationen von den zuständigen Behörden oder Personen verlangen. Somit müsste theoretisch jeder Schütze bei jedem Munitionsbezug eines der vorgenannten Dokumente (Europäischer Feuerwaffenpass [nicht älter als 5 Jahre], Waffenerwerbsschein [nicht älter als 2 Jahre], Ausnahmebewilligung [nicht älter als 2 Jahre] und einen Auszug aus dem Zentralstrafregister [nicht älter als 3 Monate]) vorzeigen bzw. auf sich tragen. Zusätzlich akzeptieren wir als Beilage die Kopie eines Dienstausweises der Polizei oder die Kopie der amtlichen Waffentragbewilligung. Wir vereinfachen dieses gesetzliche Vorgehen wie folgt: 1. Der Schütze kann mittels Antragsformular, einer Kopie der genannten Dokumente und einer Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass oder ID) die Munitionsbezugskarte (MBK) bei uns bestellen. Diese ist kostenlos, in der Grösse einer Visitenkarte und kann bequem in der Brieftasche mitgeführt werden. Die Gültigkeit hängt davon ab, welches Dokument abgegeben wurde. Wir empfehlen einen Strafregisterauszug (3 Monate) oder einen bestehenden WES (2 Jahre). 2. Wir beteiligen uns bis auf weiteres an den entstandenen Kosten für die Erbringung der Dokumente. Die Beteiligung wird wie folgt geregelt: Wer mittels MBK Munition in der INDOOR-SCHIESSANLAGE kauft, erhält automatisch an diesem Tag den reduzierten Tagesbeitrag wie die Kategorien "Berufswaffenträger", "AHV" und "Studenten/Lehrlinge". Kommt die MBK nicht zum Einsatz, so ist der reguläre Tagesbeitrag zu entrichten. 3. Die MBK kann ab sofort beantragt werden und muss vom Schützen vor deren Ablauf mittels aktualisierter Dokumente erneut beantragt werden. Ab Inkrafttreten der neuen WG/WV ist der Munitionsbezug nur noch mit bestehender MBK, oder aktuellen Dokumenten möglich. Wir sind uns bewusst, dass jedem von Euch damit ein zusätzlicher Aufwand zugemutet wird, doch hat niemand von uns auf eine solche Gesetzesänderung gewartet. Wir versuchen mit dem neuen System eine Vereinfachung und mit der Kostenbeteiligung eine Entlastung zu Euren Gunsten herbei zu führen. Wir betreiben damit ebenfalls einen grossen Aufwand und sind bestrebt, alles zu Eurer Zufriedenheit zu regeln. Wir werden versuchen, bei umliegenden Büchsenmachern ebenfalls eine Akzeptanz der MBK zu erreichen, so dass Ihr damit in mehreren Geschäften vereinfacht einkaufen könnt. Waffenbesitzern empfehlen wir – in Zusammenhang mit den Änderungen – eine Vereinsmitgliedschaft in Ihrem nächsten 300m oder 25m Verein. So unterstützen Sie diese Vereine und Sie erleichtern sich die Einhaltung der neuen Gesetze (bspw. Erwerbsgrund beim Antrag eines WES). Finden Sie keinen Verein in Ihrer Region, stehen Ihnen bei uns verschiedene Mitgliedschaften mit interessanten Vergünstigungen offen. Passiv- oder Gönnermitgliedschaften eignen sich nicht vollwertig. Weiter empfehlen wir Ihnen parallel dazu eine Mitgliedschaft bei www.protell.ch zu prüfen. Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit und stehen Euch bei Fragen gerne zur Verfügung. Downloads zur MBK- und "Schengen"-Regelung: MBK Antragsformular Merkblatt Munitionserwerb Merkblatt Staaten Merkblatt Transport Bitte beachten Sie die Beilagen zum Antragsformular MBK: - Kopie amtlicher Ausweis (Pass oder ID) - Kopie Dokument gemäss Waffenverordnung (Art. 15+16 WG / Art. 24 WV) - Andere Dokumente die Sie beilegen möchten Bei der Abgabe des Antragsformulares muss nebst der eigens mitgebrachten Kopie ebenfalls das Original vorgelegt werden. Auf diese Neuerung reagieren wir mit der MBK, die Ihren Munitionseinkauf erleichtert und Sie davon entbindet, die in Artikel 24 (Waffenverordnung) verlangten Dokumente bei jedem Einkauf vorzulegen. Mit der MBK können Sie bequem und ohne "Gesetzesadministration" betreiben zu müssen Munition bei uns erstehen! Bitte beantragen Sie Ihre MBK rechtzeitig, damit Sie unterbruchslos Ihre Munition bequem in der ISA einkaufen können ohne Lager horten zu müssen! KEINE "MBK" erhalten: - Personen bei welchen Hinderungsgründe bestehen (Art. 8 Abs. 2 WG) - Personen ohne gültige Dokumente nach Art. 24 WV - Angehörige bestimmter Staaten nach Art. 12 WV (siehe Besitz- und Schiessverbot) - Personen welche noch minderjährig oder entmündigt sind (Art. 8 Abs. 2 WG) - Personen welche Anlass zur Annahme geben, dass sie sich selbst oder Dritte gefährden * Der Europäische Feuerwaffenpass ist hauptsächlich für Jäger und Sportschützen gedacht, welche vorübergehend Ihre Jagd- und Sportwaffen im Reiseverkehr transportieren. (Art. 25b WG / Art. 46 WV) |
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Info
Strafregisterauszug: Auszüge aus dem Zentralstrafregister können bei jeder Poststelle (ID/Pass und CHF 20.-- an den Postschalter mitnehmen) oder online bezogen werden unter folgendem Link: |
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Waffentragprüfung Unsere Anlage ist seit dem Jahr 1999 Prüfungsstandort der Kantonspolizei Bern für die praktische Teilprüfung zur Erlangung der Waffentragbewilligung. Berufswaffenträger mit Bedürfnisnachweis melden sich bei folgender Stelle an: Kantonspolizei Bern Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe Postfach 7571 3001 Bern Tel. 031 634 73 81 Fax 031 634 73 99 Nach bestandener Theorieprüfung kann die Anmeldung zur praktischen Prüfung bei uns erfolgen. Gesuch Waffentragbewilligung Anmeldung praktische Teilprüfung Anmeldung praktische Teilprüfung |
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Grundkurs
Pistole/Revolver Interessierte Schützinnen und Schützen können sich für den Basiskurs der Waffenhandhabung anmelden. Bei genügender Anzahl Anfragen, wird jeweils ein solcher Kurs durchgeführt. Folgende Themenbereiche werden darin behandelt: - Waffengrundkenntnis - Schiesstechnik - Waffenpflege - Waffengesetz und Verordnung Hier finden Sie die Kursdaten für das aktuelle Jahr Als Platzreservation gilt die definitive Bestätigung durch uns, sowie die Einzahlung der Kurskosten durch Sie. |
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Grundkurs DSS (Combat) Der Grundkurs findet an fünf Abenden à zwei Stunden statt. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 6 Personen beschränkt und spricht Schützinnen und Schützen an, welche sicher in der Handhabung an der Waffe sind, und den Schritt vom statischen Präzisionsschiessen hin zum Dynamisch Sportlichen Schiessen wagen wollen. Wichtig dabei ist, dass dieser Kurs eine ideale Grundlage bietet, sich anschliessend beim Trainigsschiessen DSS bei uns im Haus oder in einem "artreinen" DSS-Verein zu beteiligen. Anmeldungen zum Grundkurs DSS bitte per E-Mail. Zur Planung und Durchführung benötigen wir wieder Anmeldungen. Für weitere Imformationen melden Sie sich bitte. |
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Trainingsschiessen DSS An ein bis zwei Daten pro Monat ist unser Range Officer in der Anlage und fordert die anwesenden Teilnehmer mit List, Zeitmessung, Problemstellung und abwechslungsreichen Parcours heraus. Die Teilnehmerzahl ist jeweils zu Gunsten von nicht all zu langen Wartezeiten beschränkt. Oft sind es die Schützen selber, welche Ideen einfliessen lassen und Wünsche anbringen. Die Parcoursmaterialien sind sehr umfangreich und zum Teil auch von Schützen selber hergestellt. Wie es gefällt und funktioniert. Bedingung für die Teilnahme an den Trainingsschiessen, ist das erfolgreiche Absolvieren des fünfteiligen Grundkurses in der ISA oder das Vorlegen einer Lizenz im Bereich des Dynamisch Sportlichen Schiessens. Anmeldungen zum Trainingsschiessen gemäss interner Umfrage. |
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Grundkurs
Pfefferspray Träger und Trägerinnen oder Käufer und Käuferinnen von Pfefferspraygeräten, machen sich in der Regel keine Gedanken zum Strafgesetzbuch, zur Tätlichkeit oder über die einfache Körperverletzung. Wie man so ein "Ding" richtig in der Hand hält oder wie genau zu verfahren ist wenn es jemanden be-/unbeabsichtigt trifft, sind in der Regel weder die ersten noch die zweiten Gedanken von OC-Besitzern. Bei uns erarbeiten Sie in Gruppen bis zu 8 Teilnehmern erst in einem Theorieteil und anschliessend im praktischen Training das Verhalten vor, während und nach dem Einsatz. 1:1 und der Instruktor wird garantiert nass! Melden Sie sich, Ihre Bekannten und Freunde oder Ihren Verein an! Haben Sie Fragen in Ihrem Büro oder Betrieb? Wollen Sie die Belegschaft ausbilden lassen? Fragen Sie nach näheren Informationen per E-Mail. |
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Nachtschiessen für Berufswaffenträger Nachtschiessen für Berufswaffenträger werden für Gruppen von 5 bis 8 Personen und auf Anmeldung durchgeführt. Interessierte Teilnehmer und Organisatoren melden sich bitte per E-Mail oder telefonisch unter der Hotline 031 879 22 52. |
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Tactical House für Berufswaffenträger Tactical House für Berufswaffenträger werden für Gruppen von 5 bis 8 Personen und auf Anmeldung durchgeführt. Interessierte Teilnehmer und Organisatoren melden sich bitte per E-Mail oder telefonisch unter der Hotline 031 879 22 52. |
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Gruppenanlässe
und Behörden Speziell ausserhalb der Öffnungszeiten ist die ISA geeiget für Nutzungen durch Gruppen, Schutzdienste, Armee und Behörden. Die organisierenden Schiessleiter melden sich bitte per E-Mail oder unter der Hotline. |
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Was ist erlaubt? - sämtliche Faustfeuerwaffen (Pistolen/Revolver) in allen Kalibern - Handfeuerwaffen mit Pistolen- oder Revolvermunition - Handfeuerwaffen bis 2600 Joule Was ist verboten? - das Schiessen von Seriefeuer - das Verschiessen von Schrot, Stahlkern- und Leuchtspurmunition - das Verschiessen von Munition mit mehr als 2600 Joule - das Schiessen mit Flinten, Jagdwaffen, PumpAction, Stgw 57/90, Karabiner - spezielle Waffen müssen angefragt werden - das Schiessen auf eine Scheibendistanz unter 10m - das Schiessen für Angehörige von Staaten nach Art. 12 WV - Waffen- und Munitionskauf für Angehörige von Staaten nach Art. 12 WV |
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Obligatorisches Programm 25m Als erste unterirdische Raumschiessanlage der Schweiz, konnte man bei uns das Obligatorische Programm 25m bis heute absolvieren. In der Zeit von jeweils dem 01.04. bis spätestens dem 31.08. kann man die Schiesspflicht nach Reglement und Vorschrift bei uns erfüllen. Sie können Ihre Schiesspflicht bei uns jeweils an jedem ersten Samstag in den Monaten April bis August sowie zusätzlich an jedem Samstag im August absolvieren (14.00 Uhr bis 17.00 Uhr). Die Details werden jeweils auch im Jahresprogramm publiziert. mitzubringen sind: - Persönliche Dienstpistole (Ordonnanz, gem. Dienstbüchlein) - Dienstbüchlein - Schiessbüchlein oder Militärischer Leistungsausweis - Aufgebot zur Schiesspflicht mit Strichcode und Klebeetiketten - Gehörschutzgerät und Pistolenputzzeug Das obligatorische Programm kann jede Schweizerin und jeder Schweizer an einem beliebigen Ort, kostenlos und frei absolvieren. Einfach die obigen Utensilien mitnehmen. Ebenso das Feldschiessen und auch der Feldstich (Ordonnanzwaffe oder Ordonnanzähnlich). Bitte helfen Sie mit diese uralte Schweizertradition weiterhin hoch zu halten. |
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Tarife
Schiessbetrieb Die Preise und Mitgliederbeiträge sind seit dem 11.11.1996 (Eröffnungstag) unverändert. Einzig die Mitgliederkategorien wurden per 02.03.2009 modifiziert. Für Gruppenanlässe und andere Dienstleistungen welche nicht auf dem Tarifblatt ersichtlich sind, können Sie eine Offerte anfordern. |
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Europäischer Feuerwaffenpass Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses für die vorübergehende Ausfuhr von Feuerwaffen in einen Schengen-Staat Gesuch EU Feuerwaffenpass |
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Technische Daten der ISA
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